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1.Vertrag Alle Verträge werden schriftlich abgeschlossen. Bestellt der Kunde die Ware fernmündlich, so erhält er eine schriftliche Auftragsbestätigung, die er unterschrieben an die Firma Erik Lanser zurück zu senden hat. Erst nach Eingang der vom Kunden gegengezeichneten Auftragsbestätigung ist die Firma Erik Lanser zur Auftragserfüllung verpflichtet. Nimmt der Kunde Waren ohne schriftlichen Vereinbarungen an, so erkennt er damit die ihm erteilte Auftragsbestätigung an. Mit den Preisen ist eine Mietdauer von 1-5 Tagen (Grundmiete) abgegolten, sofern für bestimmte Artikel nicht Tagespreise vereinbart werden. Ab dem 6. Tage beträgt die Tagesmiete 20 % der Grundmiete. Alle Preise sind Stück- und Nettopreise zzgl. der gesetzlichen MwSt. von derzeit 16 % bei Abholung/Rückgabe im Lager der Firma Erik Lanser. 2.Zahlung Die bestellten Waren sind bei Abholung / Lieferung zur Zahlung fällig und bar oder per V-Scheck zu zahlen. Bei Aufträgen ab einem Auftragswert von 150,00 Euro netto ist eine Vorauszahlung i.H. von 2/3 bei Auftragserteilung zu leisten, spätestens aber 8 Tage vor Auftragsbeginn. Rest- und Differenzsummen (aufgrund Bruch/Fehlmengen/Beschädigungen) sind spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Werden die Zahlungsvereinbarungen nicht eingehalten, ist die Fa. HFM nicht verpflichtet, den Auftrag zu erfüllen. Spezielle Zahlungsvereinbarungen können nur nach Rücksprache und Genehmigung mit der Firma Erik Lanser durch geführt werden. 3.Abholung/Lieferung Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Berechnung wird auf der Basis der jeweils gültigen Preisliste vorgenommen. Die Anlieferung erfolgt bis zur "ersten verschließbaren Tür". Die regulären Transportkosten setzen voraus, dass die Abladestelle angefahren werden kann. Erschwernisse und zusätzlicher Aufwand (z.B. Tragen der Ware über längere Wegstrecken, Auf- und Abbau etc.), sowie eine Auslieferung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sind gesondert zu vergüten. Für Auslieferungsverzögerungen haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Kunde hat die Ware bei Abholung/Lieferung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. 4.Haftung Der Kunde haftet für alle Schäden, die an den überlassenen Waren bis zur Rückgabe oder deren Verlust entstehen. Vermietetes Mobiliar (Festzeltgarnituren, Tische, Stühle etc.) darf insbesondere nicht durch Reißbrettstifte, Tackernägel o.ä. beschädigt werden. Klebebänder sind vor der Rückgabe durch den Kunden zu entfernen. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Berechnung der Reinigung pro Kraft/Stunde. 5. Rückgabe Der Kunde hat die Ware am letzen Tag der Mietzeit während der üblichen Geschäftszeiten vollständig und unversehrt zurückzugeben. Die ordnungsgemäße Rückgabe hat sich der Kunde bestätigen zu lassen. Glas, Porzellan und Besteck können im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ungereinigt zurückgegeben werden. Speise- und Getränkereste sind vor Rückgabe zu entfernen. Für Diebstahl oder Beschädigungen an den Mietgegenständen kommt der Mieter auf. Dies gilt auch für unsachgemäßen Gebrauch bzw. Auf- und Abbau durch den Mieter. Die Ware ist in den vorgesehenen Transportbehältern zurückzugeben. Notwendige Reinigungen von Maschinen und Zelten werden nach Aufwand berechnet. 6. Stornierung eines Auftrages Die Stornierung eines Auftrages muss bei Mobiliar, Maschinen und Zelten mindestens 4 Wochen vor Auftragserfüllung, bei sonstigem Equipment mindestens 2 Wochen vor Auftragserfüllung in schriftlicher Form bei uns eingegangen sein. Bei einer späteren Stornierung berechnen wir 50 % der Vermietpreise. Bei bereits gelieferter/kommissionierter Ware wird der Mietpreis und die erfolgten Aufwendungen (Transport/Auf- und Abbau etc.) dafür komplett berechnet. 7. Spezielle Vereinbarungen bei Zelten/Bühnen Unsere Partyzelte sind grundsätzlich mit weißen PVC-Planen ausgestattet. Diese sind feuerbeständig nach DIN-Norm B1. Auf Wunsch können gegen einen geringen Aufpreis Fensterplanen eingezogen werden. Die Zelte sind grundsätzlich nicht schneelasttauglich. Der Kunde hat deshalb dafür Sorge zu tragen, dass das Zeltdach von Schnee und Eis befreit wird. Die Überlassung eines schneelasttauglichen Zeltes bedarf der besonderen Vereinbarung. Beim Auf- und Abbau der Zelte/des Bodens muss ein Richtmeister der Firma Erik Lanser anwesend sein, für den pro Stunde ab Auf- bzw. Abbau-Beginn 35,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet werden. Beauftragt der Kunde die Firma Erik Lanser mit dem Auf- und Abbau des Zeltes/Bodens, werden diese Leistungen auf Stundenbasis abgerechnet, sofern nicht eine gesonderte Pauschale vereinbart wird. Die geleisteten Stunden hat der Kunde auf einem Stundennachweis zu bestätigen. Erschwernisse (z.B. ungünstige Bodenverhältnisse, erschwerte An- und Abfahrtsmöglichkeiten, beengte Verhältnisse etc.) sind gesondert zu vergüten. Die Firma Erik Lanser übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die ordnungsgemäße Verankerung der Zelte am Boden entstehen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei ordnungsgemäßer Befestigung Erdnägel mit einer Länge von mind. 80 cm verwendet werden. Die Angabe der Preise für die Zelt- und Bodenauf- und abbaupauschalen gelten nur bei ebenen Bodenverhältnissen und direkter Anfahrtsmöglichkeiten bis zum Aufbauort. Sollte ein Bodenausgleich erforderlich sein oder die Zeltteile über eine größere Entfernung getragen werden müssen, erhöht sich dieser Betrag je nach Aufwand pro Arbeitskraft/Stunde. Nach Landesrecht etwa notwendige Prüfungen und Abnahmen durch das zuständige Bauaufsichtsamt hat der Kunde vornehmen und in dem ihm zur Verfügung gestellten Prüfbuch eintragen zu lassen. Die Kosten hierfür übernimmt der Mieter. Der Kunde haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem überlassenen Zelt unabhängig von einem Verschulden des Mieters entstehen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er seine Risiken durch eine Versicherung reduzieren kann. Die Firma Erik Lanser bietet die Vermittlung einer solchen Versicherung an. Bei Zelten, die vom Kunden selbst auf- und abgebaut werden, erheben wir eine Durchsichtspauschale von 20 Euro/Zelt. Bei unvollständiger Rückgabe oder Beschädigungen an den Zeltteilen wird dies entsprechend in Rechung gestellt. Unsere Bühnen werden ohne Dekoration/Verkleidung aufgebaut. Der Kunde hat darauf hin zu weisen, wenn er eine entsprechende Verkleidung wünscht. Dies wird dann je nach Aufwand/Material in Rechnung gestellt Sollte eine Reinigung der Zeltplanen nach Auftragsende notwendig sein, wir dies separat je nach Aufwand berechnet. Der Kunde hat darauf hin zu weisen, wenn ein Zelt als Küchen- oder Cateringzelt verwendet wird. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Erik Lanser. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich der Gerichtsstand der Sitz der Firma Erik Lanser gültig. Sollte einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig. In einem solchen Fall werden die ungültigen Bestimmungen durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung am nächsten kommt. FÜR ETWAIGE DRUCK-UND/ODER FORMFEHLER UNSERER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ÜBERNEHMEN WIR KEINE HAFTUNG. DER INHALT BLEIBT DENNOCH RECHTSGÜLTIG. Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich
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